Meine Leistungen

Meine Leistungen

Zuverlässige und aktuelle Marktpreisermittlung der Immobilie
Beratung zur Umsetzbarkeit eines realistischen Verkaufspreises
Erarbeitung individueller Vermarktungsstrategien
Ausgezeichnete Kenntnisse des regionalen Immobilienmarktes in Ostfriesland
Gezielte Suche nach Kaufinteressenten
Führung von Verkaufsverhandlungen
Besorgen von fehlenden Unterlagen bei Ämtern, sowie Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten, um den beteiligten Partnern eine größtmögliche Sicherheit zu geben
Begleitung des gesamten Vermarktungsprozesses bis zur Übergabe der Immobilie
Beratung von Erbengemeinschaften

Als Einzelunternehmerin möchte ich meinen Kunden nicht anonym zur Seite stehen, sondern vertrauensvoll, verschwiegen und persönlich mit Ihnen zusammen den wirtschaftlichen Erfolg herbeiführen.

In meiner Tätigkeit möchte ich mich mit dem Maßstab der Zufriedenheit und des Vertrauen meiner Kunden messen lassen. Wenn Käufer wie Verkäufer gleichermaßen ihren wirtschaftlichen Frieden finden, so denke ich, daß ich meinen Auftrag gut erfüllt habe. Ich möchte all meinen Kunden in allen Belangen des Immobilientransfers eine gute Begleiterin sein und vor allem mit meinem Wissen und meiner Erfahrungen unterstützen.

Schriftformerfordernis für Maklerverträge ab dem 23.12.2020

Der Abschluss eines schriftlichen Maklervertrages bereitet vielen Verbrauchern und KundInnen nachvollziehbar Unbehagen, dabei dient die Schriftform zumindest meinerseits nicht der Übervorteilung der mir als Makler gegenüberstehenden Vertragspartei, sondern vielmehr auch deren Schutz, da sie Bestimmtheit und Rechtssicherheit schafft. Auch der Gesetzgeber gelangt hier zu keiner abweichenden Auffassung, sondern hat das Schriftformerfordernis für derlei Verträge mit Wirkung ab dem 23.12.2020 vielmehr zur gesetzlichen Pflicht erhoben.

§ 656a BGB Textform

Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.

Der sog. „Makler auf Zuruf“ wird dann Geschichte sein und das ist meiner Ansicht nach auch richtig und gut so. Seit Beginn meiner Maklertätigkeit vor nunmehr vierzehn Jahren, arbeite ich ausschließlich mit schriftlichen Maklerverträgen.

Erbengemeinschaft in Ostfriesland

Möchten Sie als Erbengemeinschaft eine Immobilie in Ostfriesland schnell und zu einem marktgerechten Preis verkaufen? Dann sind Sie hier genau richtig, denn ich bin Ihre Expertin für die professionelle Vermarktung von Immobilien.

Wenn eine Erbengemeinschaft in Ostfriesland eine Immobilie erbt, ist in vielen Fällen der Verkauf die sinnvollste Option, damit jeder Erbe den ihm zustehenden Anteil erhalten kann und auf diese Weise Konflikte vermieden werden. Ich unterstütze Sie dabei, schnell einen Käufer zu finden, der einen Preis bezahlt, welcher dem aktuellen Marktwert entspricht. Sind Sie an meiner Unterstützung interessiert? Dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

Nutzen Sie als Erbengemeinschaft in Ostfriesland die Vorteile einer professionellen Immobilienvermarktung.

Datenhandel ruiniert den lokalen Makler!

Zahlreiche Anbieter bieten Ihnen aktuell via Internet und aufwendiger TV-Werbespots kostenlose Immobilienbewertungen an. Interessiert tragen Sie arglos Ihre Daten beim Anbieter ein und dann werden Ihre Daten an den Makler vor Ort als Leads entweder gegen Bares oder aber gegen eine spätere Provisionsbeteiligung verkauft. Sie unterstützen damit quasi selbst den Handel mit Ihren Daten und nicht etwa den kleinen Makler vor Ort, der Ihnen mit Aussicht auf einen späteren Auftrag Ihre Immobilie gerne auch auf direktem Wege gratis bewerten würde. Ich denke, dass die aktuelle Situation dazu angetan ist, auf dieses Prozedere zumindest einmal hinzuweisen, damit Sie als vielleicht künftige Veräußerer einer Immobilie hier gegensteuern und die lokalen Anbieter stärken können. Vielen Dank!